Was ist die Zwangsvollstreckung?
Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das ausgelöst wird, wenn ein Schuldner seine durch einen Gerichtsbeschluss festgestellten oder sich aus einem vollstreckbaren Titel ergebenden Schulden nicht begleicht. Dieses Verfahren erfolgt nur bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses oder eines vollstreckbaren Titels.
Bei einer Zwangsvollstreckung beantragt der Geschädigte die Zwangsvollstreckung unter Vorlage eines vollstreckbaren Titels bei einem für den Sitz des Amtsgerichtes, bei dem das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll, zuständigen Gerichtsvollzieher.
Die Zwangsvollstreckung kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Zum Schluss des Zwangsvollstreckungsverfahrens wird der Geldbetrag, der dadurch eingetrieben wurde, der Person übergeben, die den Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt hat bis zur vollständigen Abgeltung der Rechte. Der Restbetrag wird dem Schuldner übergeben.