Zwangsvollstreckung

Was ist die Zwangsvollstreckung?

Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das ausgelöst wird, wenn ein Schuldner seine durch einen Gerichtsbeschluss festgestellten oder sich aus einem vollstreckbaren Titel ergebenden Kredite nicht begleicht. Dieses Verfahren erfolgt nur bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses oder eines vollstreckbaren Titels.

Bei einer Zwangsvollstreckung beantragt der Geschädigte die Zwangsvollstreckung unter Vorlage eines vollstreckbaren Titels bei einem für den Sitz des Amtsgerichtes, bei dem das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll, zuständigen Gerichtsvollzieher.

Die Zwangsvollstreckung kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Zum Schluss des Zwangsvollstreckungsverfahrens wird der Geldbetrag, der dadurch eingetrieben wurde, der Person übergeben, die den Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt hat bis zur vollständigen Abgeltung der Rechte. Der Restbetrag wird dem Schuldner übergeben.

Die Zwangsvollstreckung kann ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem die Fälligkeit der Forderung erreicht wird, oder kurz, ab wann die Forderung bezahlt werden muss.

Nach Art. 623 der Zivilprozessordnung können Forderungen nur von einem Gerichtsvollzieher zwangsvollstreckt werden, mit bestimmten Ausnahmen in Bezug auf die zu den lokalen Haushalten bzw. zu den staatlichen Haushalten geschuldeten Beträge, wobei in diesem Fall die Zwangsvollstreckung von der öffentlichen Behörde ausgelöst wird. Somit kann nur dieses Verwaltungsorgan Pfändungen, Liegenschaftsaufforderungen, Versteigerungen von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen vornehmen und auch Beschlagnahmen veranlassen.

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