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Insolvenz

Insolvenz ist laut Gesetz der Zustand des Vermögens eines Unternehmens, der durch unzureichende verfügbare Geldmittel zur Begleichung dessen unbestrittenen, liquiden und fälligen Rückzahlungen gekennzeichnet ist.

Gesetz Nr. 85/2014 unterstreicht etwas sehr Wichtiges: Wenn die unbestrittene, liquide und seit länger als 60 Tage fällige Forderung den Schwellenwert von 40.000 Lei überschreitet, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.

Die Insolvenz steht unmittelbar bevor, wenn der Schuldner nachweislich seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann.

 

Für wen gilt das Insolvenzverfahren?

Das Verfahren gilt für natürliche oder juristische Personen, ungeachtet ob sie einen lukrativen Zweck haben, dementsprechend unabhängig von der Art ihrer bürgerlichen oder gewerblichen Tätigkeit. Davon ausgeschlossen sind Inhaber freiberuflicher Gewerbe.

Wie wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?

Das Verfahren wird auf Antrag der ausdrücklich von dem Gesetz Nr. 85/2014, Art. 65 vorgesehenen Personen eröffnet.

 

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen im Bereich der Insolvenz an:

  • Rechtsberatung für Gläubiger;
  • Rechtsberatung für Schuldner;
  • Unterstützung und Beratung bei der Beitreibung von Forderungen;
  • Analyse der Zahlungsfähigkeit der Schuldner;
  • Verfassung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;
  • Verfassung des Antrags auf Registrierung zur Insolvenzmasse;
  • Verfassung und Stellung von Einsprüchen jeder Art;
  • Vertretung und Rechtsbeistand für Schuldner-/Gläubigergesellschaften vor Gericht, im allgemeinen Verfahren, gerichtlicher Umstrukturierung, Insolvenz;
  • Liquidation des Gesellschaftsvermögens;
  • Verfassung der Pläne für die Verteilung der aus der Liquidation des Gesellschaftsvermögens erzielten Beträge;
  • Heranziehung der Geschäftsführerhaftung;
  • gerichtliche Umstrukturierung;
  • Verfassung eines Umstrukturierungsplans und Überwachung dessen Einhaltung, Marktforschung zur Erkennung potenzieller Kunden angesichts der Verwertung des Vermögens des Insolvenzunternehmens;
  • Vereinbarung mit den Gläubigern;
  • Ad-hoc-Mandat;
  • Erstellung der Analyseberichte der Gesellschaft, die zur Feststellung der Ursachen für die Zahlungsunfähigkeit erforderlich sind, sowie der sonstigen vom Insolvenzgesetz geforderten Berichte;
  • Leitung/Überwachung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens während des Beobachtungszeitraums, der gerichtlichen Umstrukturierung oder des Konkurszeitraums;
  • Erstellung von Berichten zum Abschluss des Insolvenzverfahrens den gesetzlichen Bestimmungen nach usw.

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter:

0728297522

an oder füllen Sie das Formblatt aus


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