Insolvenz

Insolvenz ist laut Gesetz der Zustand des Vermögens eines Unternehmens, der durch unzureichende verfügbare Geldmittel zur Begleichung dessen unbestrittenen, liquiden und fälligen Rückzahlungen gekennzeichnet ist.

Gesetz Nr. 85/2014 unterstreicht etwas sehr Wichtiges: Wenn die unbestrittene, liquide und seit länger als 60 Tage fällige Forderung den Schwellenwert von 40.000 Lei überschreitet, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.

Die Insolvenz steht unmittelbar bevor, wenn der Schuldner nachweislich seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann.

Das Verfahren gilt für natürliche oder juristische Personen, ungeachtet ob sie einen lukrativen Zweck haben, dementsprechend unabhängig von der Art ihrer bürgerlichen oder gewerblichen Tätigkeit. Davon ausgeschlossen sind Inhaber freiberuflicher Gewerbe.

Das Verfahren wird auf Antrag der ausdrücklich von dem Gesetz Nr. 85/2014, Art. 65 vorgesehenen Personen eröffnet.

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