Insolvenz ist laut Gesetz der Zustand des Vermögens eines Unternehmens, der durch unzureichende verfügbare Geldmittel zur Begleichung dessen unbestrittenen, liquiden und fälligen Rückzahlungen gekennzeichnet ist.
Gesetz Nr. 85/2014 unterstreicht etwas sehr Wichtiges: Wenn die unbestrittene, liquide und seit länger als 60 Tage fällige Forderung den Schwellenwert von 40.000 Lei überschreitet, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.
Die Insolvenz steht unmittelbar bevor, wenn der Schuldner nachweislich seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann.