Handelsrecht
Was ist Handelsrecht?
Das Handelsrecht ist ein Zweig des Privatrechts, der die einheitliche Gesamtheit von Rechtsnormen umfasst, die die gesellschaftlichen, vermögensrechtlichen und persönlichen Beziehungen regeln, die aus dem Bereich der Handelstätigkeit stammen, d.h. Beziehungen, die zwischen Menschen, die eine berufliche Funktion erfüllen, entstehen. In einem zusammenfassenden Ausdruck ist das Handelsrecht also der Zweig des Privatrechts, der die Handelssache regelt.
Die Rechtsanwalts- und Insolvenzverwalterkanzlei verfügt über Erfahrung auf dem Gebiet des Handelsrechts in allen Aspekten des Lebens eines Unternehmens und ist ständig über alle Gesetzesänderungen und die damit verbundene Praxis auf dem Laufenden.
Nebenleistungen:
- Rechtsberatung für Schuldner;
- Rechtsberatung für Gläubiger;
- Rechtsberatung/Verhandlung/Verfassung/Kündigung eines Handelsvertrags;
- Verfassung von Benachrichtigungen/Zahlungsaufforderungen, Inkassoverfahren;
- Verfassung von Handelsklagen;
- Rechtsvertretung und Rechtshilfe vor Gericht;
- Rechtsberatung;
- Änderung von Gründungsurkunden;
- Kapitalerhöhung;
- Abtretung von Gesellschaftsanteilen;
- Bestellung/Widerruf des Geschäftsführers der Gesellschaft;
- Änderung des Sitzes;
- eingetragene Marken;
- Vertretung vor Behörden;
- usw.