Gründung einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung SRL / SRL-D

Diese Gesellschaftsform ist in Rumänien am weitesten verbreitet, da es sich um die Rechtsform handelt, bei der die Verpflichtungen des Unternehmens durch das Gesellschaftsvermögen abgesichert sind, wobei die Gesellschafter nur im Rahmen ihrer Kapitaleinlage haften. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage eines Gesellschaftsvertrags und einer Satzung beziehungsweise eines einzigen Dokuments, das als Gründungsurkunde gilt, außerdem kann sie auch aufgrund der Willenserklärung einer einzigen Person gegründet werden. In diesem Fall hat das Unternehmen einen alleinigen Gesellschafter. Der Inhalt der Gründungsurkunde, die der Errichtung der Gesellschaft zugrunde liegt, wird von Art. 7 des Gesetzes 31/1990 geregelt, das 2018 aktualisiert wurde.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine begrenzte Anzahl von Gesellschaftern, ihr Grundkapital ist in Gesellschaftsanteilen unterteilt und die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt.

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