Gründung einer Gemeinnützigen
Organisation (ONG)
Gemäß der Eilverordnung der Regierung Nr. 26/2000 geändert durch Gesetz Nr. 246/2005 werden gemeinnützige Organisationen von einer oder mehreren Personen gegründet, die auf Grundlage einer Vereinbarung zusammen und ohne Recht auf Erstattung den finanziellen Beitrag, das Wissen oder deren Arbeitsbeitrag zur Verfügung stellen, um Tätigkeiten im allgemeinen, gemeinschaftlichen Interesse oder gegebenenfalls in ihrem persönlichen, nichtwirtschaftlichem Interesse durchzuführen.
Wir bieten Ihnen Dienstleistungen an für die Verfassung der Dokumentation und Vertretung vor Gericht für:
- die Gründung von Vereinen;
- die Gründung von Stiftungen;
- die Gründung von Eigentümergemeinschaften
Weitere Informationen
– Nachweis der Namensverfügbarkeit ausgestellt von dem Justizministerium: 36 Lei..
– Gerichtsmarkengebühr: 100 Lei.
– Beglaubigungsgebühr.
– Unser Honorar für die Gründung einer gemeinnützigen Organisation.
– Antrag an den Gerichtshof, sachlich und rechtlich begründet;
– Beleg der Entrichtung der Gerichtsmarkengebühr in Wert von 100 Lei
– Gültiger Nachweis der Namensverfügbarkeit ausgestellt von der Abteilung für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Justizministeriums;
– Gründungsurkunde und Satzung des Vereins;
– Nachweis über das ursprüngliche Vermögen des Vereins – 200 Lei
– Nachweis über das ursprüngliche Vermögen der Stiftung – mindestens das 100-fache des Bruttomindestlohns in der Volkswirtschaft zum Zeitpunkt der Gründung.
– Nachweis über den Vereinssitz auf Grundlage eines Gebrauchsüberlassungsvertrags oder eines Mietvertrags und eines gültigen Grundbuchauszugs;
– Für den Fall, dass der zukünftige Sitz der ONG in einem Mehrfamilienhaus (Wohnblock) errichtet wird, ist zusätzlich Folgendes erforderlich: die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sowie die Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn.
– Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Gründungsmitglieder;
– Ablichtung des Personalausweises jedes Gründungsmitglieds und des Wirtschaftsprüfers.
– CD/DVD mit den Dokumenten der gemeinnützigen Organisation im Word- und PDF-Format
Das Verfahren zur Anmeldung der gemeinnützigen Organisation dauert 20 bis 40 Werktage ab dem Tag der Einreichung der Akte beim Gericht.