Loading

Logo
  • Startseite
  • Handelsrecht
  • Firmengründung
    • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL /SRL-D)
    • Aktiengesellschaften (S.A.)
    • Selbstständige Gewerbetreibende (P.F.A.)
    • Gründung einer Gemeinnützigen Organisation (ONG)
  • Zwangsvollstreckung
  • Insolvenz
  • Mediation
  • Unser Honorar
  • Kontakt
  • Romania Flag
  • Uk Flag

Gründung einer Gemeinnützigen Organisation (ONG)

Gemäß der Eilverordnung der Regierung Nr. 26/2000 geändert durch Gesetz Nr. 246/2005 werden gemeinnützige Organisationen von einer oder mehreren Personen gegründet, die auf Grundlage einer Vereinbarung zusammen und ohne Recht auf Erstattung den finanziellen Beitrag, das Wissen oder deren Arbeitsbeitrag zur Verfügung stellen, um Tätigkeiten im allgemeinen, gemeinschaftlichen Interesse oder gegebenenfalls in ihrem persönlichen, nichtwirtschaftlichem Interesse durchzuführen.

 

Wir bieten Ihnen Dienstleistungen an für die Verfassung der Dokumentation und Vertretung vor Gericht für:

  • die Gründung von Vereinen;
  • die Gründung von Stiftungen;
  • die Gründung von Eigentümergemeinschaften
infiintare-ONG

Weitere Informationen

  • Gründungsgebühren für gemeinnützigen Organisationen
  • Erforderliche Dokumente
  • Wie lange dauert das Gründungsverfahren?
  • Nachweis der Namensverfügbarkeit ausgestellt von dem Justizministerium: 36 Lei..
  • Gerichtsmarkengebühr: 100 Lei.
  • Beglaubigungsgebühr.
  • Unser Honorar für die Gründung einer gemeinnützigen Organisation.
  • Antrag an den Gerichtshof, sachlich und rechtlich begründet;
  • Beleg der Entrichtung der Gerichtsmarkengebühr in Wert von 100 Lei
  • Gültiger Nachweis der Namensverfügbarkeit ausgestellt von der Abteilung für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Justizministeriums;
  • Gründungsurkunde und Satzung des Vereins;
  • Nachweis über das ursprüngliche Vermögen des Vereins – 200 Lei
  • Nachweis über das ursprüngliche Vermögen der Stiftung – mindestens das 100-fache des Bruttomindestlohns in der Volkswirtschaft zum Zeitpunkt der Gründung.
  • Nachweis über den Vereinssitz auf Grundlage eines Gebrauchsüberlassungsvertrags oder eines Mietvertrags und eines gültigen Grundbuchauszugs;
  • Für den Fall, dass der zukünftige Sitz der ONG in einem Mehrfamilienhaus (Wohnblock) errichtet wird, ist zusätzlich Folgendes erforderlich: die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sowie die Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn.
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Gründungsmitglieder;
  • Ablichtung des Personalausweises jedes Gründungsmitglieds und des Wirtschaftsprüfers.
  • CD/DVD mit den Dokumenten der gemeinnützigen Organisation im Word- und PDF-Format

Das Verfahren zur Anmeldung der gemeinnützigen Organisation dauert 20 bis 40 Werktage ab dem Tag der Einreichung der Akte beim Gericht.

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter:

0728297522

an oder füllen Sie das Formblatt aus


Footer Logo

Website creat cu de Icey

Copyright 2018. Toate drepturile rezervate.

Nützliche Links

Cookie-Politik

Datenschutzpolitik

 

GO TO TOP
1. Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir nehmen an, dass Sie einverstanden sind, aber Sie können jede Zeit aufgeben.Cookies zulassenDatenschutzpolitik