Gründung der Rechtsform eines
Selbstständigen Gewerbetreibenden (P.F.A.)


Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten hauptsächlich mithilfe ihrer eigenen Arbeitskraft und ihrer eigenen beruflichen Fähigkeiten ausüben, können sich für die Anmeldung als Selbstständigen Gewerbetreibenden in allen Bereichen, die das Gesetz nicht ausdrücklich für die freie Initiative verbietet, entscheiden.

Der/die Selbstständige Gewerbetreibende kann seine/ihre Tätigkeit selbstständig ausüben oder kann Dritte auf Grundlage eines nach dem Gesetz abgeschlossenen Arbeitsvertrags beschäftigen.

Sie müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen eingetragenen Sitz auf rumänischem Gebiet haben.

Der/die Selbstständige Gewerbetreibende haftet mit dem gesamten Vermögen der natürlichen Person, und die Buchführung wird einfach geführt.

Damit eine natürliche Person zu einem/einer Selbstständigen Gewerbetreibenden wird, sind ähnliche Schritte wie bei der Gründung einer Gesellschaft zu unternehmen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie, gibt Ihnen alle Informationen und hilft bei der Vorbereitung der für die Anmeldung erforderlichen Dokumente.

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