Aktiengesellschaften (S.A.)


Diese Gesellschaftsform ist eine der in Rumänien am wenigsten verbreiteten und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Aktionäre nur in den Grenzen ihrer Kapitaleinlage haften und die Verpflichtungen des Unternehmens durch das Gesellschaftsvermögen abgesichert sind. In der älteren rumänischen Gesetzgebung wurde diese Rechtsform „Anonyme Gesellschaft“ genannt, eine Bezeichnung, die heutzutage in der Gesetzgebung anderer Staaten besteht.

Die Aktiengesellschaft funktioniert ähnlich wie jedes demokratische Organ, da die Minderheit der Mehrheit unterliegt. Dementsprechend werden die Entscheidungen im Unternehmen auf der Grundlage einer Hauptversammlung getroffen, an der die Wirtschaftsprüfer und Aktionäre beteiligt sind.

Der Unterschied zwischen einer SRL/SRL-D und einer SA ist die Verwaltungsart.

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