Aktiengesellschaften (S.A.)
Diese Gesellschaftsform ist eine der in Rumänien am wenigsten verbreiteten und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Aktionäre nur in den Grenzen ihrer Kapitaleinlage haften und die Verpflichtungen des Unternehmens durch das Gesellschaftsvermögen abgesichert sind. In der älteren rumänischen Gesetzgebung wurde diese Rechtsform „Anonyme Gesellschaft“ genannt, eine Bezeichnung, die heutzutage in der Gesetzgebung anderer Staaten besteht.
Die Aktiengesellschaft funktioniert ähnlich wie jedes demokratische Organ, da die Minderheit der Mehrheit unterliegt. Dementsprechend werden die Entscheidungen im Unternehmen auf der Grundlage einer Hauptversammlung getroffen, an der die Wirtschaftsprüfer und Aktionäre beteiligt sind.
Der Unterschied zwischen einer SRL/SRL-D und einer SA ist die Verwaltungsart.
Weitere Informationen
– 122 Lei – Gebühr für die Veröffentlichung im Amtsblatt (an der Kasse des Handelsregisters zu bezahlen).
– mindestens 90.000 Lei – Das bei der Bank einzuzahlende Grundkapital
– Eidesstattliche Erklärung und Unterschriftsprobe des Geschäftsführers
– Unser Honorar für die Gründung der Aktiengesellschaft (SA).
– Ablichtung des Personalausweises – Aktionäre mindestens 2
– Ablichtung des Personalausweises – Geschäftsführer
– Drei Varianten des Firmennamens
– Ablichtung des Vertrags betreffend die Räumlichkeiten – den Ort, an dem sich der Gesellschaftssitz befindet und Ablichtungen der Eigentumsdurkunden
– Nachweis des Grundkapitals (mindestens 90.000 Lei), der Nennwert einer Aktie darf 0,1 Lei nicht unterschreiten.
– Erklärung der Aktionäre und des(der) Geschäftsführer(s) vor einem öffentlichen Notar
– Unterschriftsprobe des(der) Geschäftsführer(s) vor einem öffentlichen Notar
– Auswahl des Tätigkeitsgegenstandes – CAEN-Schlüssel (Klassifikation der Tätigkeiten in der Volkswirtschaft)
Um den Tätigkeitsgegenstand des Unternehmens, aber auch die Nebentätigkeiten auszuwählen, muss der CAEN-Schlüssel (Klassifikation der Tätigkeiten in der Volkswirtschaft) herangezogen werden. Sie können eine einzige Haupttätigkeit und eine unbegrenzte Anzahl an Nebentätigkeiten auswählen.
Das Verfahren zur Anmeldung der Gesellschaft dauert 3 – 4 Werktage ab dem Tag der Einreichung der Akte beim Handelsregister.